Gunther Krichbaum - Bundestagsabgeordneter

Das Verfassungsgericht hat geurteilt

Dieses Urteil ist abermals eine kräftige Niederlage für die Ampel. Die Abschaffung der Grundmandatsklausel war ein zentraler Baustein des neuen Wahlrechts, mit dem sie vor allem die CSU aus dem Parlament kegeln wollte. Mit diesem demokratiefeindlichen Plan ist die Ampel krachend gescheitert.

Ansonsten ist das Bundesverfassungsgericht seiner langjährigen Linie treu geblieben, wonach es dem Gesetzgeber bei der Gestaltung des Wahlrechts einen breiten Ermessensspielraum einräumt. Dies bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass die Entscheidung der Ampel zu den Direktmandaten ein zwingender Verfassungsauftrag war. Dies ist eine rein politische Entscheidung der Koalition, die dazu führen kann, dass Wahlkreise am Ende von keinem Abgeordneten in Berlin vertreten werden. Das kann nicht gut sein!

Im Ergebnis gilt: Das neue Wahlrecht schwächt den Einfluss der Wählerinnen und Wähler in den Wahlkreisen und entwertet die lokale Verwurzelung der Abgeordneten. Mit der Stärkung der Listenmandate hat die Ampel ein Funktionärswahlrecht geschaffen. Ob dies der richtige Weg ist, darf bezweifelt werden.

In der Demokratie wird einem nichts geschenkt. Als ich 2002 zum ersten Mal antrat, war das Direktmandat in der Hand der SPD. Ich konnte es damals gewinnen und seit dieser Zeit jedes Mal überzeugend verteidigen. Allerdings: Die eigentliche Herausforderung ist im nächsten Jahr die AfD. Es muss unbedingt gemeinsam verhindert werden, dass diese Partei bei uns stärkste Kraft wird. Das ist keineswegs abwegig, wenn wir auf die Kommunalwahl in Pforzheim schauen oder auf die Landtagswahl 2016, als sie in Pforzheim das Direktmandat gewann. Ich werde deshalb intensiv um jede Erststimme werben, damit sich ein solches Szenario nicht wiederholt.