PM: Bundeskabinett beschließt Rechtskreiswechsel für ukrainische Flüchtlinge
Das Bundeskabinett hat auf seiner heutigen Sitzung einen Gesetzesentwurf beschlossen, wonach Flüchtlinge aus der Ukraine, die seit dem 1.4.2025 nach Deutschland gekommen sind, bei Bedürftigkeit künftig kein Bürgergeld, sondern nur Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Das berichtet der CDU-Bundestagsabgeordnete Gunther Krichbaum aus der heutigen Kabinettssitzung.
Mit dem sog. „Rechtskreiswechsel“ seien weitreichende Folge verbunden, berichtet Krichbaum weiter. So sinke beispielsweise der monatliche Regelsatz von 563€ auf dann 441€ um ein Fünftel. Besonders wichtig sind für Krichbaum die Neuregelungen beim sog. „Schonvermögen“. „Beim Bezug von Bürgergeld gibt es aktuell im ersten Jahr ein Schonvermögen von 40.000 Euro. Ganz anders aber bei Asylbewerberleistungen. Hier beträgt das Schonvermögen nur 200€. Niemandem ist zu vermitteln, wenn vor den Unterkünften ukrainischer Flüchtlinge teure Autos stehen, während der Lebensunterhalt vom Staat finanziert wird. Hier müssen zunächst eigene Mittel eingesetzt werden.“
Krichbaum verweist zudem darauf, dass in dem neuen Gesetz strengere Vorgaben zur Arbeitsaufnahme und eine Verpflichtung zur Annahme von Arbeitsgelegenheiten vorgesehen sind. Zudem könnten die Kommunen den Betroffenen Arbeitsgelegenheiten vermitteln, z.B. beim kommunalen Reinigungsdiensten. „Unser Ziel muss es sein, dass wir die Arbeitsmarktintegration der ukrainischen Flüchtlinge deutlich erhöhen. So liegt ihre Beschäftigungsquote liegt in Deutschland bei nur 35%, während sie in Dänemark knapp 80% beträgt. Auch für Flüchtlinge aus der Ukraine muss gelten: Wer arbeiten kann, muss für seinen Lebensunterhalt auch arbeiten.“
„Mit dem heutigen Gesetzesentwurf haben wir den nächsten Baustein der Migrationswende auf den Weg gebracht“, so Krichbaum abschließend. „Hier zeigt sich ganz klar die Handschrift von CDU und CSU, denn wir haben die Neuregelungen gegen alle Widerstände der SPD durchgesetzt.“