Gunther Krichbaum - Bundestagsabgeordneter

Der Rechtskreiswechsel für Flüchtlinge aus der Ukraine kommt

Flüchtlinge aus der Ukraine, die sich seit dem 1. April 2025 in Deutschland registriert haben, erhalten zukünftig Leistungen nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz, so wie Flüchtlinge aus anderen Ländern auch.

Hauptunterschied zum aktuellen Zustand: Die Regelsatzleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegen etwa 20 Prozent unter dem Betrag der Grundsicherung, der bislang gezahlt wurde. Für Alleinstehende ist ein Grundbedarf von 441 Euro vorgesehen, während der Regelsatz bei der Grundsicherung 563 Euro beträgt.

Wichtig sind auch die Neuregelungen beim sogenannten „Schonvermögen“. Beim Bezug von Bürgergeld gibt es aktuell im ersten Jahr ein Schonvermögen von 40.000 Euro. Bei Asylbewerberleistungen ist das jedoch ganz anders. Hier beträgt das Schonvermögen nur 200 Euro. Es ist schwer nachvollziehbar, wenn vor den Unterkünften ukrainischer Flüchtlinge teure Autos stehen, während der Lebensunterhalt vom Staat finanziert wird. Am Schutzstatus für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ändert sich nichts, auch der sofortige Zugang zum Arbeitsmarkt bleibt erhalten.