KRITIS-Dachgesetz beschlossen: Wir schützen unsere kritische Infrastruktur
Spätestens seit dem tagelangen Stromausfall in Berlin ist klar: Die kritische Infrastruktur in Deutschland muss besser geschützt werden. Von der Strom- und Wasserversorgung über die Ernährung bis zum Zahlungsverkehr – es braucht einen Plan B bei Störungen und Ausfällen, egal ob sie auf Sabotage, Terroranschläge oder Naturkatastrophen zurückzuführen sind. Die unionsgeführte Koalition trifft nun mit dem sogenannten KRITIS-Dachgesetz Vorsorge. Hierzu haben wir in der vergangenen Sitzungswoche haben wir das KRITIS-Dachgesetz in abschließender Lesung beschlossen.
Mit diesem Gesetz definieren wir erstmals verbindlich, wer was zu schützen hat und lassen die Betreiber damit nicht länger im Unklaren. Betreiber kritischer Anlagen in Sektoren wie Energie, Verkehr oder Wasser müssen sich registrieren lassen, damit man im Notfall auf sie zurückgreifen kann. Sie werden verpflichtet, Risikoanalysen vorzunehmen, um Schwachstellen aufzudecken. Zum Schutz ihrer Anlagen müssen sie Pläne vorlegen, welche Maßnahmen sie ergreifen wollen, zum Beispiel Zäune bauen oder Alarmanlagen installieren, Stromgeneratoren anschaffen oder Vorräte an schwer lieferbaren Materialien aufbauen. Abgesehen davon dürfen Baupläne kritischer Anlagen nicht mehr im Netz veröffentlicht werden. Dies ist angesichts der sich immer häufenden hybriden Angriffe vernünftig und ein längst überfälliger Schritt, um Deutschland krisenfester zu machen.
Als letzten Schritt muss das Gesetz vom Bundesrat verabschiedet werden.