Kein Aufenthaltsrecht durch Scheinvaterschaft
In dieser Woche haben die Beratungen zu einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft begonnen. Diese missbräuchlichen Anerkennungen der Vaterschaft haben sich leider zu einem Geschäftsmodell entwickelt: Meist
mittellose Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit erkennen gegen
Bezahlung die Vaterschaft für ein ausländisches Kind an, ohne die Mutter überhaupt je getroffen zu haben. Durch die Vaterschaft erwirbt das Kind den Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit und in der Folge erhält dann die Mutter mittels Familiennachzug ein Aufenthaltsrecht in Deutschland. In der Regel
beziehen Mutter und Kind anschließend Sozialleistungen.
Mit dem Gesetzentwurf schließen wir eine gesetzliche Lücke für ein weiteres Einfallstor für illegale Migration. Künftig ist eine zwingend notwendige Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung der Vaterschaft erforderlich, wenn es ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle” gibt. Das bedeutet, dass der Scheinvater einen deutschen Pass, die Frau der Kinder aber beispielsweise nur eine Duldung besitzt. Ohne die Ausländerbehörde wird die Anerkennung der Vaterschaft dann nicht wirksam. Bei ihrer Entscheidung orientiert sich die Ausländerbehörde an
gesetzlich vorgesehenen Vermutungstatbeständen. Diese orientieren sich dabei an Erfahrungswerten aus der behördlichen Praxis.