Wieder Ordnung im Asylsystem – wir setzen GEAS um
In dieser Woche wurde die nationale Umsetzung des Gemeinsamen
Europäischen Asylsystems (GEAS) im Bundestag beschlossen. Damit haben wir
die rechtliche Grundlage für ein besser funktionierendes Asylsystem in
Deutschland gelegt. Mit den Neuregellungen werden Zuständigkeiten
werden verbindlich geregelt, Verfahren gestrafft und Rückführungen wirksamer
durchgesetzt. Klare Entscheidungen – frühzeitig und konsequent an der Außengrenze – das schützt die wirklich Schutzbedürftigen und begrenzt irreguläre Migration. Wer in einem anderen EU-Staat registriert ist, hat keinen Anspruch auf ein zweites Verfahren in Deutschland. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, Arbeitsverbote für Asylbewerber in Aufnahmeeinrichtungen auf maximal drei Monate zu reduzieren. Auch das setzen wir um. Das gilt nicht für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, „Dublin“-Fälle, bei denen ein
anderer EU-Staat für den Asylsuchenden zuständig ist, oder Personen, die
das Asylrecht offenkundig missbrauchen. Wer sich künftig der Rücküberstellung entziehen will, muss damit rechnen, in Gewahrsam genommen zu werden. Der Rechtsstaat darf sich nicht austricksen lassen. Auch dafür schaffen wir jetzt die gesetzliche Grundlage. Nur wenn Regeln gelten und durchgesetzt werden, bleibt die Akzeptanz in der Bevölkerung erhalten. Das GEAS-Umsetzungsgesetz ist der entscheidende Schritt, um diese Ordnung endlich wiederherzustellen.