CDU/CSU-Fraktion unterstützt Vereine
„Während der Pandemie haben sich digitale Mitgliederversammlungen bei Vereinen bewährt. Nach dem Auslaufen der COVID-Gesetzgebung im vergangenen Jahr konnten Vereine digitale Mitgliederversammlungen aber nur weiterhin durchführen, wenn dies ihre Satzung hergab. Das war nur sehr selten der Fall“, so Krichbaum.
Der Bundestag beschließt am Donnerstag, 9. Februar 2023, das „Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht“. Dazu erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete für Pforzheim und den Enzkreis, Gunther Krichbaum:
Nachdem die Ampel über Monate hinweg keinen Anlass sah, dieses Thema auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen, hat die Unionsfraktion Druck gemacht. „Leider hat die Ampel-Koalition die Vereine bislang im Regen stehen gelassen. Die Vorstände wissen am besten, ob eine Mitgliederversammlung im eigenen Verein in Präsenz, hybrid oder digital durchgeführt werden sollte“, berichtet Krichbaum aus Berlin. Künftig gilt, dass hybride Mitgliederversammlungen, bei denen die Mitglieder am Versammlungsort oder digital teilnehmen können, per Vorstandsbeschluss möglich sind. Rein digitale Versammlungen erfordern einen einmaligen Beschluss der Mitgliederversammlung. Allerdings muss dafür nicht extra die Satzung geändert werden, was viel Bürokratie verursacht. „Wir hätten uns noch einfachere Regeln gewünscht, aber dieser Kompromiss ist im Vergleich zur bisherigen Rechtslage für unsere Vereine eine echte Erleichterung“, so Krichbaum abschließend. „Die Beharrlichkeit von CDU und CSU hat sich ausgezahlt.“