Im „falschen“ Körper gefangen - Selbstbestimmungsgesetz
Für viele Transsexuelle bedeutet die Tatsache, im „falschen“ Körper gefangen zu sein, eine großen, oft jahrelangen Leidensdruck. Als Christdemokrat halte ich es für richtig, diesen Leidensdruck zu nehmen und einen Geschlechterwechsel zu ermöglichen. Dabei ist es vernünftig, die bestehenden Regeln immer wieder auf ihre Wirksamkeit und Notwendigkeit zu überprüfen.
Da unsere Gesellschaft aber in vielen Bereichen konkret auf das Geschlecht zurückgreift, beispielsweise bei der beruflichen Frauenförderung, bei geschlechtsspezifischen Umkleiden oder im Strafvollzug, hätte ein weithin beliebiger und ständig veränderbarer Geschlechterwechsel erhebliche Folgewirkungen. Deshalb ist hier Augenmaß und nicht links-liberale Ideologie gefragt.
Aus meiner Sicht wäre es möglich, das langwierige und kostspielige Verfahren zum Geschlechterwechsel zu vereinfachen, indem bei Erwachsenen beispielsweise die oft als besonders diskriminierend empfundene verpflichtende Begutachtung durch eine ergebnisoffene Beratung ersetzt wird. Auch sie kann die Betroffenen vor einer übereilten Entscheidung schützen. Allerdings kann ich die Ampel-Pläne nicht unterstützen, den Geschlechtseintrag jährlich ändern zu können. Hier plädiere ich für eine fünfjährige Rückwechselsperre.
Ganz anders ist für mich die Lage bei Kinder und Jugendlichen. Auch Kinder können nach dem Stand der Wissenschaft transsexuell sein und auch bei ihnen kann ein Geschlechterwechsel angezeigt sein. Aber ich lehne die Pläne der Ampel ab, auch bei ihnen auf ein verpflichtendes Sachverständigengutachten zu verzichten. Das würde der besonderen staatlichen Fürsorgepflicht gegenüber Heranwachsenden nicht gerecht werden.