Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (Heizungsgesetz)
Der Deutsche Bundestag hat heute abschließend über das Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) der Bundesregierung beraten und es mit den Stimmen der Koalition gegen die überwältigende Mehrheitsmeinung in der Fachwelt und der Bevölkerung verabschiedet.
Ein in dieser Woche von uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion durchgeführte Fachgespräch mit mehr als 20 Sachverständigen hat einmal mehr verdeutlicht, dass das Heizungsgesetz der Ampel ein sozial ungerechtes und nicht praxistaugliches Regelwerk ohne bezifferbaren klimapolitischen Mehrwert ist.
Für viele Bürgerinnen und Bürger werden die Konsequenzen des Heizungsgesetzes schlicht unbezahlbar. Eine echte Förderrichtlinie, wie von uns gefordert, hat die Bundesregierung bisher nur in allgemeinen Eckpunkten ohne Präzisierung vorgelegt. Die daraus resultierende finanzielle Unsicherheit zerstört das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Verlässlichkeit und Planbarkeit der Auswirkungen weitreichender staatlicher Entscheidungen.
Auch die von der Ampel angekündigte Verzahnung mit einem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung wird nicht stattfinden. Das heißt: Bevor überhaupt feststeht, wie die Wärmeversorgung in der jeweiligen Kommune künftig ausgestaltet werden kann, macht die Bundesregierung bereits jetzt staatliche Vorgaben zur individuellen Anschaffung von neuen Heizungsanlagen. Schwer wiegt, dass die Regierung weder den Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger noch die Höhe etwaiger Treibhausgaseinsparungen beziffern kann.
Im Eilverfahren hatte das Bundesverfassungsgericht am 5. Juli 2023 verhindert, dass das Heizungsgesetz schon vor der Sommerpause im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt werden konnte. Die Ampel hat daraus nichts gelernt: Der Gesetzentwurf wurde heute in unveränderter Fassung zur Abstimmung stehen. Eine inhaltliche Befassung der zuständigen Fachausschüsse hat die Ampel abgelehnt. Eine seriöse parlamentarische Beratung dieses weitreichenden Gesetzes ist somit weiterhin nicht möglich gewesen. Damit missachtet die Ampel die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und die Rechte der Abgeordneten. Darüber hinaus hören wir aus der Ampel, dass sie das gerade erst beschlossene Gesetz bereits wieder ändern wollen. Dieser handwerkliche Dilettantismus der Ampel wird sehr reale – negative - Auswirkungen auf das Leben der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen in Deutschland haben.
Unsere Position ist klar: Wir wollen bis 2045 die Treibhausgasneutralität erreichen. Dafür ist selbstverständlich auch klimafreundliches Heizen im Rahmen einer versorgungssicheren, nachhaltigen und sozialen Wärmewende erforderlich. Aber das Chaos der Ampel schadet der Akzeptanz für den Klimaschutz. Die Wärmewende muss für die Menschen und Unternehmen leistbar sein. Eine Regelung mit der Brechstange gegen die Bevölkerung wird nicht funktionieren. Es braucht echte Technologieoffenheit, die Potentiale aller klimafreundlichen Heizlösungen sollten genutzt werden und Städte und Gemeinden müssen für eine kommunale Wärmeplanung eng eingebunden werden. Gleichzeitig gibt es keine verlässliche Förderung. Entsprechende Programme wurden im letzten Jahr durch die Ampel mehrfach gestoppt, geändert und gekürzt. Erforderlich wäre aber Planungssicherheit für Mieter, Eigentümer und Unternehmen.
Es wäre richtig gewesen, die Umstellung der privaten Haushalte auf klimaschonende Heizungen so zu belassen, wie dies von der unionsgeführten Bundesregierung beschlossen worden war: Mit einer angemessenen Förderung der privaten Haushalte und festem Vertrauen in die Wirkungsmechanismen der Bepreisung von CO2–Emissionen. Mit einer CO2-Bepreisung werden die Kosten für Öl und Gas sukzessive teurer, und der Einbau alternati-ver, CO2–freier Heizungen wird für die privaten Haushalte wirtschaftlich immer attraktiver. Der Staat würde den Eigentümern damit auch die Freiheit einräumen, für welche Technologie sie sich entscheiden, und Raum lassen für neueste technologische Entwicklungen.
Deshalb habe wir als Unionsfraktion das Heizungsgesetz heute abgelehnt und Friedrich Merz hat angekündigt, es bei einer Regierungsübernahme wieder zurücknehmen. Unser Ziel ist Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Die Bundesregierung setzt auf diesem Weg auf Verbote, Bürokratie und staatliche Vorgaben. Unser Weg ist ein anderer: Wir wollen Anreize schaffen, Technologieoffenheit gewährleisten und setzen auf marktwirtschaftliche Instrumente, insbesondere einen CO2-Preis mit sozialem Ausgleich.